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#11
Alt 23.04.12, 19:11:54
Torsch
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Hier ist es wie im echten Leben, wer jemanden Vertretungsmacht erteilt, haftet für den Mist den der Vertreter macht.
Also: Nein

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Traube meint: Damit hat Koca nun einen Schadenersatzanspruch gegen seinen Kumpel.