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Manu16 09.06.11 15:02:56

lol kann das strafbar sein wenn ich im internet was anschaue? sollen sie doch aufpassen was im internet alles online ist... :rotfl:
sollen sie nur suchen bis die die liste durchhaben bin ich schon lang rentner. :-D
aber ich glaub so kleine fische jagen die eh nicht, da wär ja halb deutschland im knast. :rotfl:


@Skiller: Ja sollen sie mich drannehmen mit 5 geschauten Filmen. :-D


Aber ich muss sagen die Seite war auch Scheisse. Zwar wollte ich da öfters was gucken, aber das ging nie. Da waren 20 Filehoster pro Film und man musste es meist runterladen oder sich anmelden was weiß ich...
Das hab ich dann nie gemacht, also deshalb hab ich nach vielleicht 1-2 Wochen und 5 Filmen dort schauen es einfach sein gelassen weil die Seite einfach shice war. Vielleicht auch gut so. :-D
Dann immer noch diese Unterbrechungen bis man wieder schauen kann, ach hör auf. Macht ne neue Seite aber dann gescheit. Gut dass die erwischt wurden.. :fin:

Ob3rst 09.06.11 16:02:12

Zitat:

Zitat von Manu16 (Post 493976)
Aber ich muss sagen die Seite war auch Scheisse. Zwar wollte ich da öfters was gucken, aber das ging nie. Da waren 20 Filehoster pro Film und man musste es meist runterladen oder sich anmelden was weiß ich...
Das hab ich dann nie gemacht, also deshalb hab ich nach vielleicht 1-2 Wochen und 5 Filmen dort schauen es einfach sein gelassen weil die Seite einfach shice war. Vielleicht auch gut so. :-D
Dann immer noch diese Unterbrechungen bis man wieder schauen kann, ach hör auf. Macht ne neue Seite aber dann gescheit. Gut dass die erwischt wurden.. :fin:

Also nen bissl Ahnung sollte man schon haben :fin:
Ach und eventuell sich mal ne bessere leitung zulegen :p

Timbo 09.06.11 16:11:33

Zitat:

"Die Nutzer der kostenlosen Streams müssen sich nach Einschätzung eines Kölner Anwalts wahrscheinlich keine Sorgen machen. "Das Anbieten der Filme ist höchst illegal", teilte Christian Solmecke mit. Ob das reine Konsumieren illegal sei, sei unter Juristen sehr umstritten. "Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist", heißt es weiter. Das gelte jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt werde."
Manu kann weiter in Freiheit leben :-D

Manu16 09.06.11 16:31:10

Zitat:

Zitat von Timbo (Post 493980)
Zitat:

"Die Nutzer der kostenlosen Streams müssen sich nach Einschätzung eines Kölner Anwalts wahrscheinlich keine Sorgen machen. "Das Anbieten der Filme ist höchst illegal", teilte Christian Solmecke mit. Ob das reine Konsumieren illegal sei, sei unter Juristen sehr umstritten. "Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist", heißt es weiter. Das gelte jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt werde."
Manu kann weiter in Freiheit leben :-D

Ich sag doch das kann nicht strafbar sein. :-D
Solang man sich das nicht zieht oder wo uploaded. :) :) :)

Aragorn 09.06.11 16:39:46

klar ist das strafbar was du und alle anderen gemacht haben, aber die Justiz wird kaum den Aufwand betreiben um alle zu finden bzw. zu identifizieren, wer soll denn das bitte zahlen :-D, evtl. ein paar Prozesse gegen einzelne zur Abschreckung

höchstens kann es sein dass einige ne Mahnung mit Schadensersatzforderung bekommen von vielleicht 100-200 €

aber hoffentlich lernst du was draus und gehst nimmer auf solche Mistseiten :fin:

eXpecT 09.06.11 17:18:13

nennt mir mal andere gute seite pls :)
:-D
ich hab kein geld !!!

blue 09.06.11 20:03:39

Zitat:

Zitat von Aragorn (Post 493983)
klar ist das strafbar was du und alle anderen gemacht haben, aber die Justiz wird kaum den Aufwand betreiben um alle zu finden bzw. zu identifizieren, wer soll denn das bitte zahlen :-D, evtl. ein paar Prozesse gegen einzelne zur Abschreckung
höchstens kann es sein dass einige ne Mahnung mit Schadensersatzforderung bekommen von vielleicht 100-200 €
aber hoffentlich lernst du was draus und gehst nimmer auf solche Mistseiten :fin:

Naja ...

golem.de - Video: Christian Solmecke - Kino.to-Stream legal

Reborn 11.06.11 09:49:06

http://www.der-postillon.com/2011/06...onen-user.html

Timbo 12.06.11 15:25:40

Zitat:

Kino.to: GVU will Nutzer verfolgen und bestrafen

Die Abschaltung der berüchtigten Filme-Website Kino.to hat vergangene Woche hohe Wellen geschlagen. Der spektakuläre Coup scheint der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) jedoch nicht weit genug zu gehen - nach den Betreibern des Portals nimmt sie jetzt auch die Nutzer ins Visier.

In einem Blog-Eintrag legt GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy dar, warum sich seiner Rechtsauffassung nach jeder strafbar gemacht hat, der einen Film bei Kino.to angesehen hat. Da es sich bei Kino.to um ein Streaming-Angebot handelte, ist die rechtliche Situation nicht unumstritten. Während es keinen Zweifel darüber gibt, dass es illegal ist, eine nicht-autorisierte Kopie von einem urheberrechtlich geschützten Werk anzufertigen, streiten Juristen bislang darüber, ob das Ansehen eines Streams auch schon mit der Anfertigung einer Kopie gleichzustellen sei.

Die GVU hat dazu eine recht eindeutige Meinung: "Im Verlauf des Streaming-Vorgangs bei Filmen über das Internet erfolgen diverse Speicherungen. Auf dem Endgerät des Nutzers erfolgt stets eine vorübergehende Speicherung. Sie wird durch den Nutzer ausgelöst und liegt in seinem Machtbereich. [...] Das ist rechtlich eine Kopie. Eine Kopie von einer illegalen Vorlage - worum es sich bei den Filmen über kino.to regelmäßig gehandelt hat – ist selbst auch immer illegal. Die Nutzung von illegalen Streams über illegale Portale wie kino.to ist somit selbst illegal."

Dementsprechend deutlich sieht die GVU auch die Konsequenzen für die Nutzer: Sie droht zivil- und strafrechtliche Verfahren mit Geldbußen, Schadensersatzforderungen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren an.

Bislang ist aber noch völlig unklar, ob die Rechtsauffassung der GVU auch von den Gerichten geteilt wird. Wie bereits erwähnt herrscht in diesem Punkt unter Juristen Uneinigkeit und eine höchstrichterliche Entscheidung steht bislang noch aus. Sollte die GVU ihren Kurs jedoch weiterverfolgen, könnte diese Entscheidung schon bald provoziert werden - falls nach der Auswertungen der Logfiles der Kino.to-Server tatsächlich über die eventuell gespeicherten IP-Adressen die Nutzer des Portals ermittelt werden können. (cel)

http://www.chip.de/news/Kino.to-GVU-..._49724949.html

Dartz4 12.06.11 16:00:38

Ein wenig Wahrheit steckt drin:
Zitat:

So holen Sie sich das kino.to-Erlebnis zurück
  1. Gehen Sie in eins dieser echten Kinos und beachten folgende Dinge:
  2. Fernglas mitbringen und verkehrt herum durchschauen (für die richtige Bildgröße)
  3. Omas schmutzige und zerkratzte Hornbrille aufsetzen (für die gewohnte Bildqualität)
  4. Rechts Ohropax und links Opas Hörgerät auf voller Lautstärke einstöpseln (für den optimalen Sound)
  5. Während der Vorstellung Bomben- oder Feueralarm auslösen (für die üblichen Nachladezeiten)
  6. Neben eine kränkliche und hustende Personen setzen (um weiterhin Angst vor einem Virus haben zu können)

titanic-magain.de


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