[20:00] Lottoziehung in 02d 00:00h [00:00] Songs gespielt gestern: 0 [00:01] Alles Gute an AesirLoki [20:00] Lottoziehung in 01d 00:00h [00:00] Songs gespielt gestern: 0 [00:01] Alles Gute an IgIdu, AssassinePB
|
|
|||
|
25.06.06, 16:18:12 | #1 |
<DerdummeBLér>
Täglich verrückt!
Registriert seit: 18.04.06
Style: Retro
Alter: 34
Geschlecht:
Beiträge: 16.495
IRC Zeilen: 16706
Quizrunden gewonnen: 8
|
Unterbodenbeleuchtung erlaubt???
Hi, ich hab einen Rollerführerschein, Klasse "M". Hab auch einen Roller mit 50ccm Hubraum. (Yamaha Aerox) Und will den jetzt vom aussehen her ein bisschen tunen, weiß einer von euch ob mir die Polizei was machen kann wenn sie an meinem Roller die Unterbodenbeleuchtung sehen? Also wenn sie an ist, dann ist es verboten, aber wenn sie mich erwischen und die Unterbodenbeleuchtung ist ausgeschaltet können die Polizisten mir dann was machen? Ist das erlaubt oder verboten? Schonmal im vorraus Vielen Dank!!! MfG Manu |
25.06.06, 17:25:11 | #2 |
Big Daddy
Registriert seit: 02.02.03
Style: Zahls Bastelecke
Alter: 37
Geschlecht:
Beiträge: 4.974
IRC Zeilen: 10670
Quizrunden gewonnen: 3
|
Mal ne Frage:
Was bringt dir eine Unterbodenbeleutung, wenn es verboten ist, sie einzuschalten? Vllt muss ich noch anmerken, dass ich Tuning generell für total schwachsinnig halte |
25.06.06, 17:30:42 | #3 |
Registered Users
|
Ist nicht zulässig,egal wie!!
MFG |
25.06.06, 17:41:00 | #5 |
Registered Users
|
Sobald das Fahrzeug für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist,darf die UBB nicht dran sein!!
MFG |
25.06.06, 17:52:33 | #6 |
Registered Users
|
Zitat von Sway Dizzle
Ist nicht zulässig,egal wie!!
Der TÜV muß trotzdem sein Okay geben, das sollte klar sein. |
25.06.06, 17:55:32 | #7 |
kann länger
Täglich verrückt!
|
Ich glaube, er hat recht wenig Türen an seinem Roller. Ich finde Unterbodenbeleuchtung sowieso totalen Schwachsinn.
|
25.06.06, 18:02:25 | #8 |
Registered Users
|
Zitat von Reborn
Ich glaube, er hat recht wenig Türen an seinem Roller.
|
25.06.06, 18:05:24 | #9 |
SCHRANZER
Registriert seit: 08.12.05
Style: Retro
Alter: 37
Geschlecht:
Beiträge: 4.682
IRC Zeilen: 11037
Quizrunden gewonnen: 4
|
Zitat von Sway Dizzle
Sobald das Fahrzeug für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist,darf die UBB nicht dran sein!!
MFG |
25.06.06, 18:11:42 | #10 |
Registered Users
|
Da gehts aber schon wieder los,ne UBB is was anderes wie ne Einstiegsbeleuchtung und sieht auch anders aus und wenn es ganz hart kommt darf die Einstiegsbeleuchtung sogar nur in der Tür verbaut werden und nicht unten am Fahrzeug!!Da ich bei Wettbewerben mitmach,hab ich diese Diskussionen schon alle hinter mir!!
MFG |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|