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#11
Alt 11.09.07, 20:23:28
Ripchip
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Little Sister
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Nichts gegen dich persönlich, aber:

Warum bietest Du wenn Du etwas nicht kaufen willst? Du musst zwei Mal bestätigen, sag nicht das hättest Du übersehen.
Warum ziehst Du das Gebot nicht zurück?
Denkst Du eigentlich darüber nach was für ein Aufwand dem Verkäufer entsteht?
Ist Ebay sowieso erst ab 18, aus gutem Grund...

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mizuno stimmt zu: dito

#12
Alt 11.09.07, 21:29:12
Grezdog
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klingt nach "mal schauen wie weit ich bei so einer auktion gehen kann" oder "was passiert eigentlich wirklich wenn ich da drauf klicke"

aber lustiger zufall, dass beide seiten aufm sp sind
#13
Alt 11.09.07, 21:30:58
Manu16
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Du bist unter 18 und darfst bei Ebay gar nichts kaufen, schreib das dem Verkäufer und Ruhe ist! Deine Willenserklärung ist somit ohne Einwilligung der Eltern ungültig, somit ist der Vertrag schwebend wirksam.

Ohne Erlaubnis deiner Eltern gilt der Kauf also nicht!


Außerdem ist es ein Irrtum... Verträge denen Irrtümer vorliegen sind ebenso unwirksam.

Wenn ich zum Beispiel in der Firma was falsches Bestelle und das Nachweisen kann, dann ist der Vertrag unwirksam...

MfG Manu16

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Geändert von Manu16 (11.09.07 um 21:42:47 Uhr)
#14
Alt 11.09.07, 22:05:00
Ruggle
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ist es sicher, dass er auf rippies sachen geboten hat?
so einen zufall gibts gar nicht ^^

aufklären bitte
#15
Alt 11.09.07, 22:26:39
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also ich glaube eher nicht.. oder hast du einen I-Pod versteigert???

Also ich hab grad Nachricht bekommen und er meint, dass es unmöglich wäre ein Angebot zurückzu ziehen.... Bitte helft mir...

@Manu: sicher das das so leicht geht???
@den rest: kann man das wirklich mit den 2. höchstbitenden machen?!

#16
Alt 11.09.07, 22:32:49
Coke
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Also es ist schon so, dass du auf keinen Fall Geschäfte abschließen darfst, weil du noch keine 18 Jahre alt bist, ohne das deine Eltern zustimmen.

Somit ist der Kauf nicht gültig, allerdings könnte es sein, dass dann deine Eltern für den Schaden aufkommen müssen, weil diese nicht aufgepasst haben, was du machst!

Das mit dem zweitbietenden kann nur gemacht werden, wenn der Verkäufer dies auch annimmt! Wenn er jetzt bereits geschrieben hat, dass er das nicht machen wird, kannst du dich wohl nur noch an Ebay wenden. Dabei ist allerdings auch nicht ausgeschlossen, dass deine Eltern für den Schaden aufkommen müssen.

€: Oder wie die anderen schon gesagt haben, wendest du dich an den zweithöchsten Bieter und fragst ihn, ob er mit dir zusammen bezahl. Er seinen gebotenen Betrag und du die Differenz, aber wenn das ein so großer Unterschied ist, dann wird dir das auch nicht weiterhelfen!

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mizuno stimmt zu: besser hätte ich es auch nicht sagen können! Wenn du das mit dem noch nicht 18 Jahre machst.. geht das Verfahren an deine Eltern weiter und dann wirds richtig interessant (negativ)!



#17
Alt 11.09.07, 22:36:30
Zahl
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Zitat von mizuno
Ansonsten die uns brennende Frage:
"Wieso bietet man für einen Artikel den man nicht haben will?"

Kläre uns bitte auf. Danke.
Wir sterben hier gleich vor Neugier, nu sag doch!


風向轉變時,有人築牆,有人造風車
#18
Alt 11.09.07, 23:09:05
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verkauf doch deinen PC dann kannst du den I-pod bezahlen
.
.
.
EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :
.

was hat denn Rip bei Ebay verkauft? seinen Hund ?


Geändert von Aragorn (11.09.07 um 23:09:05 Uhr) Grund: Doppelposts sind b
#19
Alt 11.09.07, 23:18:22
Ripchip
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Ein Handy du bayerische Dumpfbacke

3 Tage später kam folgende Nachricht:

Es tut mir sehr leid, ich kann diesen Artikel nicht kaufen da mein Freund einen besseren Artikel entdeckt hat und somit möchte ich mich entschuldigen.



Tja, ich hab ihm bis Freitag Zeit gegeben mir meine Gebühren zu zahlen (die ich eh von ebay wiederbekomme ), tut er dies nicht gibt es eine Anzeige weil er einen gültigen Kaufvertrag nicht eingehalten hat. Würde es um 20 Euro gehen wärs mir latte, aber bei 200 Euro versteh ich keinen Spaß.

#20
Alt 12.09.07, 15:55:44
Manu16
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Setz dich mit deinen Eltern zusammen und schreib einen Brief...

Schreib in dem Brief, das du noch keine 18 bist und der Vertrag somit ungültig ist, als Anhang beim Brief machst du eine Kopie deines Personalausweises.
Dann schreibst noch, dass es außerdem ein Irrtum war, der ebenfalls den Kaufvertrag ungültig macht.
Das müsste funktionieren... Einfach nicht zahlen, du bist im Recht und würdest vor Gericht gewinnen

Sprech aber mit deinen Eltern, die wissen's vllt besser wie ich... Net das ich nachher Schuld bin

MfG Manu16

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