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#11
Alt 09.06.11, 15:02:56
Manu16
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lol kann das strafbar sein wenn ich im internet was anschaue? sollen sie doch aufpassen was im internet alles online ist...
sollen sie nur suchen bis die die liste durchhaben bin ich schon lang rentner.
aber ich glaub so kleine fische jagen die eh nicht, da wär ja halb deutschland im knast.


@Skiller: Ja sollen sie mich drannehmen mit 5 geschauten Filmen.


Aber ich muss sagen die Seite war auch Scheisse. Zwar wollte ich da öfters was gucken, aber das ging nie. Da waren 20 Filehoster pro Film und man musste es meist runterladen oder sich anmelden was weiß ich...
Das hab ich dann nie gemacht, also deshalb hab ich nach vielleicht 1-2 Wochen und 5 Filmen dort schauen es einfach sein gelassen weil die Seite einfach shice war. Vielleicht auch gut so.
Dann immer noch diese Unterbrechungen bis man wieder schauen kann, ach hör auf. Macht ne neue Seite aber dann gescheit. Gut dass die erwischt wurden..

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sk1ll3R meint: vielleicht stehst du ja auf der Liste ganz oben?

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Geändert von Manu16 (09.06.11 um 15:18:51 Uhr)
#12
Alt 09.06.11, 16:02:12
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Zitat von Manu16
Aber ich muss sagen die Seite war auch Scheisse. Zwar wollte ich da öfters was gucken, aber das ging nie. Da waren 20 Filehoster pro Film und man musste es meist runterladen oder sich anmelden was weiß ich...
Das hab ich dann nie gemacht, also deshalb hab ich nach vielleicht 1-2 Wochen und 5 Filmen dort schauen es einfach sein gelassen weil die Seite einfach shice war. Vielleicht auch gut so.
Dann immer noch diese Unterbrechungen bis man wieder schauen kann, ach hör auf. Macht ne neue Seite aber dann gescheit. Gut dass die erwischt wurden..
Also nen bissl Ahnung sollte man schon haben
Ach und eventuell sich mal ne bessere leitung zulegen

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Manu16 meint: ne die unterbrechungen waren ja nicht wegen langsamer leitung. ich meinte damit, dass man ja nach einer bestimmten zeit immer warten musste bis man den film weiterschauen kann.


#13
Alt 09.06.11, 16:11:33
Timbo
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"Die Nutzer der kostenlosen Streams müssen sich nach Einschätzung eines Kölner Anwalts wahrscheinlich keine Sorgen machen. "Das Anbieten der Filme ist höchst illegal", teilte Christian Solmecke mit. Ob das reine Konsumieren illegal sei, sei unter Juristen sehr umstritten. "Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist", heißt es weiter. Das gelte jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt werde."
Manu kann weiter in Freiheit leben

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Pestilence meint: Verdammt! Und ich dachte wir sind ihn los...

Lord Batman: I used to think that, too. But what have you ever accomplished from there? Besides from scaring a few punks half to death and putting a few more in jail.
Batman: It all adds up.
Lord Batman: Not fast enough. If you really want to make a difference, want to change the system instead of just patching it, you've got to step into the sunlight. Take over, like we did.
Lord Batman: Think about it - a world where there's no crimes. No victims. No pain.
Batman: And no choice! Who elected you, anyway?
Lord Batman: Who elected *you*? The problem with democracy is, it doesn't keep you very safe.
Batman: It has other virtues. But you seem to have forgotten that.
Lord Batman: *I* didn't forget! I just chose peace and security instead.
Batman: You grabbed power!
Lord Batman: And with that power, we've made a world where no eight-year-old boy will ever lose his parents because of some punk with a gun!
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#14
Alt 09.06.11, 16:31:10
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Zitat von Timbo
"Die Nutzer der kostenlosen Streams müssen sich nach Einschätzung eines Kölner Anwalts wahrscheinlich keine Sorgen machen. "Das Anbieten der Filme ist höchst illegal", teilte Christian Solmecke mit. Ob das reine Konsumieren illegal sei, sei unter Juristen sehr umstritten. "Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist", heißt es weiter. Das gelte jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt werde."
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Ich sag doch das kann nicht strafbar sein.
Solang man sich das nicht zieht oder wo uploaded.

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#15
Alt 09.06.11, 16:39:46
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klar ist das strafbar was du und alle anderen gemacht haben, aber die Justiz wird kaum den Aufwand betreiben um alle zu finden bzw. zu identifizieren, wer soll denn das bitte zahlen , evtl. ein paar Prozesse gegen einzelne zur Abschreckung

höchstens kann es sein dass einige ne Mahnung mit Schadensersatzforderung bekommen von vielleicht 100-200 €

aber hoffentlich lernst du was draus und gehst nimmer auf solche Mistseiten

#16
Alt 09.06.11, 17:18:13
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nennt mir mal andere gute seite pls

ich hab kein geld !!!

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Notra meint: Nö!
Aragorn meint:
Illuminatus meint: Kauf dir lieber die Filme im laden! Sind im regelfall nichtmal teuer...
Zahl meint: "andere gute" klingt ja so, als ob kino.to gut war...
ice-boy77 meint: post des monats!
sk1ll3R meint: made my day!
Robin meint: Post des Monats!
Traube meint:


Geändert von eXpecT (09.06.11 um 17:44:41 Uhr)
#17
Alt 09.06.11, 20:03:39
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Zitat von Aragorn
klar ist das strafbar was du und alle anderen gemacht haben, aber die Justiz wird kaum den Aufwand betreiben um alle zu finden bzw. zu identifizieren, wer soll denn das bitte zahlen , evtl. ein paar Prozesse gegen einzelne zur Abschreckung
höchstens kann es sein dass einige ne Mahnung mit Schadensersatzforderung bekommen von vielleicht 100-200 €
aber hoffentlich lernst du was draus und gehst nimmer auf solche Mistseiten
Naja ...

golem.de - Video: Christian Solmecke - Kino.to-Stream legal

C++ ist böse
Die Unterschiede [der Programmiersprachen] sind enorm: Während Programme wie die Schreibsoftware Microsoft Word mit HTML programmiert wurden, greifen die Entwickler von Metzel-Games oft zu der Hacker-Programmiersprache C++. Wie gefährlich diese Sprache für Jugendliche ist, zeigte sich erst im September 2009, als der schülerVZ-Hacker Matthias L. vor seinem Selbstmord einen Abschiedsbrief verfaßte – in C++.
#18
Alt 11.06.11, 09:49:06
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http://www.der-postillon.com/2011/06...onen-user.html

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Traube meint:
Coke meint:

"Die Intelligenz der Menschheit kann man an ihren Fragen ermessen."
"Hä?"
[ http://steamcard.com/do/nxe/timeras.png ]
#19
Alt 12.06.11, 15:25:40
Timbo
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Kino.to: GVU will Nutzer verfolgen und bestrafen

Die Abschaltung der berüchtigten Filme-Website Kino.to hat vergangene Woche hohe Wellen geschlagen. Der spektakuläre Coup scheint der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) jedoch nicht weit genug zu gehen - nach den Betreibern des Portals nimmt sie jetzt auch die Nutzer ins Visier.

In einem Blog-Eintrag legt GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy dar, warum sich seiner Rechtsauffassung nach jeder strafbar gemacht hat, der einen Film bei Kino.to angesehen hat. Da es sich bei Kino.to um ein Streaming-Angebot handelte, ist die rechtliche Situation nicht unumstritten. Während es keinen Zweifel darüber gibt, dass es illegal ist, eine nicht-autorisierte Kopie von einem urheberrechtlich geschützten Werk anzufertigen, streiten Juristen bislang darüber, ob das Ansehen eines Streams auch schon mit der Anfertigung einer Kopie gleichzustellen sei.

Die GVU hat dazu eine recht eindeutige Meinung: "Im Verlauf des Streaming-Vorgangs bei Filmen über das Internet erfolgen diverse Speicherungen. Auf dem Endgerät des Nutzers erfolgt stets eine vorübergehende Speicherung. Sie wird durch den Nutzer ausgelöst und liegt in seinem Machtbereich. [...] Das ist rechtlich eine Kopie. Eine Kopie von einer illegalen Vorlage - worum es sich bei den Filmen über kino.to regelmäßig gehandelt hat – ist selbst auch immer illegal. Die Nutzung von illegalen Streams über illegale Portale wie kino.to ist somit selbst illegal."

Dementsprechend deutlich sieht die GVU auch die Konsequenzen für die Nutzer: Sie droht zivil- und strafrechtliche Verfahren mit Geldbußen, Schadensersatzforderungen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren an.

Bislang ist aber noch völlig unklar, ob die Rechtsauffassung der GVU auch von den Gerichten geteilt wird. Wie bereits erwähnt herrscht in diesem Punkt unter Juristen Uneinigkeit und eine höchstrichterliche Entscheidung steht bislang noch aus. Sollte die GVU ihren Kurs jedoch weiterverfolgen, könnte diese Entscheidung schon bald provoziert werden - falls nach der Auswertungen der Logfiles der Kino.to-Server tatsächlich über die eventuell gespeicherten IP-Adressen die Nutzer des Portals ermittelt werden können. (cel)

http://www.chip.de/news/Kino.to-GVU-..._49724949.html

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#20
Alt 12.06.11, 16:00:38
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feuer und wasser
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IPv6
Ein wenig Wahrheit steckt drin:
So holen Sie sich das kino.to-Erlebnis zurück
  1. Gehen Sie in eins dieser echten Kinos und beachten folgende Dinge:
  2. Fernglas mitbringen und verkehrt herum durchschauen (für die richtige Bildgröße)
  3. Omas schmutzige und zerkratzte Hornbrille aufsetzen (für die gewohnte Bildqualität)
  4. Rechts Ohropax und links Opas Hörgerät auf voller Lautstärke einstöpseln (für den optimalen Sound)
  5. Während der Vorstellung Bomben- oder Feueralarm auslösen (für die üblichen Nachladezeiten)
  6. Neben eine kränkliche und hustende Personen setzen (um weiterhin Angst vor einem Virus haben zu können)
titanic-magain.de

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saufen macht dumm und gleichgültig!
ich weiß zwar nicht warum aber es is mir auch egal
Wenn dich alles ankotzt, kotz zurück!

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