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Alt 20.03.20, 14:31:26
Aragorn
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Quotendepp
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IPv6
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist ab Samstag (0 Uhr) in Bayern nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arzt- und Apothekenbesuche, Hilfe für andere, Besuche von Lebenspartnern, aber auch Sport und Bewegung an der frischen Luft – dies aber nur allein oder mit den Personen, mit denen man zusammenlebt.
zur packstation darf man aber schon noch oder?

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