grundsätzlich sind nur 30-45 Sekunden öffentliches Abspielen seitens der Gema geduldet. (geduldet heißt nicht erlaubt
)
Allerdings sind bei Amateurverantstaltungen die Veranstalter diejenigen, die rein rechtlich gesehen die Abgaben an die Gema erbringen müssen.
Ciao
`O´rcus