Thema: Ebay Gebot
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#16
Alt 11.09.07, 22:32:49
Coke
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Also es ist schon so, dass du auf keinen Fall Geschäfte abschließen darfst, weil du noch keine 18 Jahre alt bist, ohne das deine Eltern zustimmen.

Somit ist der Kauf nicht gültig, allerdings könnte es sein, dass dann deine Eltern für den Schaden aufkommen müssen, weil diese nicht aufgepasst haben, was du machst!

Das mit dem zweitbietenden kann nur gemacht werden, wenn der Verkäufer dies auch annimmt! Wenn er jetzt bereits geschrieben hat, dass er das nicht machen wird, kannst du dich wohl nur noch an Ebay wenden. Dabei ist allerdings auch nicht ausgeschlossen, dass deine Eltern für den Schaden aufkommen müssen.

€: Oder wie die anderen schon gesagt haben, wendest du dich an den zweithöchsten Bieter und fragst ihn, ob er mit dir zusammen bezahl. Er seinen gebotenen Betrag und du die Differenz, aber wenn das ein so großer Unterschied ist, dann wird dir das auch nicht weiterhelfen!

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mizuno stimmt zu: besser hätte ich es auch nicht sagen können! Wenn du das mit dem noch nicht 18 Jahre machst.. geht das Verfahren an deine Eltern weiter und dann wirds richtig interessant (negativ)!