Einzelnen Beitrag anzeigen
#4
Alt 20.08.08, 09:15:24
Cataphilla
Benutzerbild von Cataphilla
Schnuffelpuffel
Registriert seit: 11.11.05
Alter: 39
Geschlecht: ♀
Beiträge: 1.321
IRC Zeilen: 11

Spenden-Award Core-Award 

Oberstes Gebot: Der Forderung widersprechen. Rechnungen, denen man widersprochen hat, dürfen nicht angemahnt werden. Des Weiteren bestreitest du, einen Vertrag mit denen eingegangen zu sein und machst, rein vorsorglich natürlich, von deinem Widerrufsrecht Gebrauch. Das kann man auch nachträglich noch, auch wenn verschiedene Anbieter das bestreiten. Du solltest auch dezent darauf hinweisen, dass bei weiteren Rechnungen/Mahnungen ein Anwalt respektive die Polizei eingeschaltet wird. Und von Drohungen ala gerichtliches Mahnverfahren und Strafanzeige würde ich mich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Das sind die Maschen, mit denen leichtgläubige Menschen so unter Druck gesetzt werden, dass sie dann zahlen. Ein Besuch bei der nächsten Verbraucherzentrale kann auch nicht schaden, dadurch hilfst du anderen Menschen

[ http://imagegen.last.fm/blibba/oartists/Cataphilla.gif ]

sunt tamen et doctae - rarissima turba - puellae