Thema: Terrorakkus
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#5
Alt 26.09.06, 08:40:16
Orcus
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@ Dis
in Europa wird nicht ein einziger Akku für den Betrieb von Elektro-Kleingeräten (wozu auch Lappis gehören) vom TÜV oder anderen unabhängigen Instituten geprüft. Der Importeur oder Hersteller muss lediglich erklären, dass er die Richtlinien der Europäischen Union einhält und die Geräte und Akkus mit dem berühmten CE-Zeichen kennzeichnen.

Bei Akkus steht das CE-Zeichen jedoch nur für die "Elektromagnetische Verträglichkeit", das heißt in wie weit die innenliegende Elektronik durch magnetische Felder beeinflußt werden darf, bzw. in wie weit diese elektromagnetische Felder aussenden darf. (Schwingkreisbildung)

Übrigens auch bei Netzteilen gibt es keine Verpflichtung, diese vom TÜV/GS prüfen zu lassen, auch hier würde die CE-Erklärung, die der Hersteller/Importeur selbst ausstellen darf reichen. Allerdings beinhaltet das CE-Zeichen hier nicht nur das Gesetz zur Elektromagnetische Verträglichkeit, sondern auch noch die Niederspannungsrichtlinie (Störeinspeisung ins öffentliche Stromnetz).

Alles in allem kann man diese Kennzeichen vergessen!

Ausnahme ist Kinderspielzeug: Das CE-Zeichen hier beinhaltet die Flammhemm- und Verschluckgefahren-Prüfung einer akkreditieren Stelle, wie z.B. dem TÜV.

Ciao

`O´rcus

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