Grundsätzlich ist es schon eine Copyright Verletzung wenn man das "Motiv des Stückes erkennt". Das kann unter Umständen schon mit 2 Tönen gegeben sein. Denk z.B. mal an Beethovens 9. Da da da dööö. Sind 2 Töne aber jeder weis welches Lied das ist.
Dies spielt hier aber keine Rolle, weil der Veranstalter eine Gema Liste ausfüllen muss, wo die Lieder die bei dieser Veranstaltung gelaufen sind, drin stehen müssen. Prinzipiell gilt das auch für jede Disse auf dem Lande. Du bzw. deine Freundin sind also aus dem Schneider, die Verantwortung liegt beim Veranstalter. Dies gilt auch wenn du nur einen Teil des Liedes auführst!
Jedoch geht die Gema dem nicht nach, wäre zuviel Aufwand. Also alles kein Problem!
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Geändert von derrha (25.07.07 um 18:05:35 Uhr)