Ja drum überleg ich noch.
Anscheinend hat eine Ungültigkeit der Erststimme keinen Einfluss auf die Zweitstimme. Also könnt ich auch die Erststimme einfach ungülig machen.
Aber bin mir nicht sicher.
Ich hab ja noch paar Tage Zeit.
Auf den WahloMat wart ich auch schon lang.
Letzte Woche hab ich den für Bayern gemacht aber endlich geht der für die Bundestagswahl