Und prompt folgte die Klarstellung von der guten Frau Vogel. Mit "Unglücklich formuliert" versucht sie sich, gepaart mit ihrer Unwissenheit, ans Ufer zu retten. Auch dazu kann ich nur sagen, so wie es das deutsche Recht auch sieht: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Hier der Link zur Klarstellung von Frau Vogel:
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Und hier nochmal der Zeitungsartikel, um den es geht:
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