Thema: Auto Unfall
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#8
Alt 08.07.11, 22:29:02
Ezio
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Zitat von ultimo
Richtig...Du musst nichtmal einen Gutachter hinzuziehen.
Erstmal kannst du zur Werkstatt gehen und einen Kostenvoranschlag machen lassen.
Diesen schickst du dann dem Anderen, oder direkt seiner Versicherung.
Seine Versicherung wird dann überprüfen, ob die Kosten angebracht sind und natürlich versuchen diese noch zu drücken.
Die machen dann halt einen Gegenvorschlag und den kannst du deiner Versicherung geben, die du ja bis dahin schon informiert hast.
Danach streiten die sich dann darum, was jetzt bezahlt wird und dann kann der Wagen repariert werden.

Habe selber jetzt den Fall, allerdings bin ich der Verursacher.
Ich war jetzt bei meiner Versicherung, nachdem ich den Kostenvoranschlag bekommen habe und die kümmern sich jetzt um alles.
Ich habe dann später nur noch die Entscheidung, ob meine Beiträge erhöht werden oder ob ich die Kosten abstottern will und damit die Hochstufung verhinder.
Das mit dem Gutachter stimmt zwar so, aber auch wieder nicht. Liegt der Schaden über 1500 Euro, und das erkennt die Werkstatt auf einen Blick, zieht die Versicherung des Verursachers automatisch einen Gutachter hinzu. (Evtl. könnte ja ein Wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen??)

Und genau um das Drücken der Kosten für die Reperatur zu vermeiden, regel ich solche Sachen nur noch mit Anwalt. Wenn die Reperatur eben 3000 € kostet, dann kostet sie eben 3000 € und nicht 2350 €, wie die Versicherung gerne hätte. Ich bin Opfer und soll am Ende noch drauflegen? Aber nicht mit mir. :-))

Und wieso sollte El Mariachi den überprüften "Kostenvoranschlag" dann seiner Versicherung übergeben? Die haben doch mit der Erstattung der Kosten für die Reperatur rein gar nichts zu tun. Seiner Versicherung ist es doch total Piepe, wieviel die andere Versicherung für den Schaden bezahlt den EL Mari erlitten hat.

Wenn das nun ein 50/50 Fall wäre, sieht das anders aus. Dann streiten sich beide Versicherungen darum wer welchen Schaden übernimmt.

Aber in seinem Falle schert seine eigene Versicherung diesen Vorfall überhaupt nicht. Ausser er hat ne Versicherung die sowas übernimmt.



Nachtrag:

Wirtschaftlicher Totalschaden:


Wenn dein Auto nur noch 1000 Euro Wert ist (legt der Gutachter nach Tabellen und Sichtprüfung fest), der entstandene Schaden jedoch 2500 Euro beträgt, spricht man von einem Wirtschaftlichen Totalschaden. Dies ist für Versicherung der günstigste Fall. Leider nur für Sie selbst. Für Unfall Opfer ist das meist eine Katastrophe. Es wird dann ein Restwert ermittelt und ein Wiederbeschaffungswert. (Was würde dein Auto in deinem Zustand ohne Unfall heute am Markt kosten), daraus ergibt sich dann deine Zahlung. Wiederbeschaffung - Restwert = Auszahlung.

In der Regel, bzw. in den meisten Fällen ist das Unfallopfer dabei der Vollidiot. Weil um den kompletten Wiederbeschaffungswert zu bekommen, muss man erstmal sein Auto zum vorgebeben Restpreis verkaufen. Was in den meisten Fällen so gar nicht möglich ist. Und dann stehst dennoch ohne Auto da. Mit viel Glück hast 14 Tage nen Leihwagen, das is die Regel die Zeit in der man den Wagen bekommt um sich ein "neues" Auto zu kaufen......

Versicherungen halt...^^

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Geändert von Ezio (08.07.11 um 22:35:34 Uhr) Grund: ^^