Zitat von Pestilence
Das stimmt nicht. Wenn die Beschreibung des Artikels falsch war, so das eine arglistige Täuschung vorlag, dann muss der Verkäufer den Artikel zurücknehmen, obwohl die Gewährleistung ausgeschlossenn war.
Um es noch genauer zu machen:
Der Verkäufer hat das Recht drei mal nach zu bessern. Wenn es der Verkäufer nach drei "versuchen" immer noch nicht schafft, den Artikel Beschreibungsgerecht vorzulegen, so hat der Käufer das Recht sein Geld wieder zu bekommen.
Gleichzeitig hat der Käufer erst bei der Nachbesserung (oder bei Hinnahme des vorliegenden Sachschadens [In diesem Fall ist es ein Sachschaden]) das Recht auf eine Preisminderung.