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Alt 24.08.12, 21:21:05
McPoldy
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also das mit der Wahl "Reparatur oder Neugerät" stimmt so nicht.

Ich habe als Händler grundsätzlich das Recht zwei Nachbesserungen zu versuchen, bevor der Kunde entweder vom Vertrag zurück treten kann oder ein Ersatzgerät bekommt.

Dass der Kunde entscheiden kann ob Austausch oder Reparatur ist Humbug.

Es gibt allerdings Artikelgruppen wo Reparaturen im Defektfall absolut keinen Sinn machen weil a. Reparatur unmöglich oder b. Reparatur unwirtschaftlich.

Das sind sogenannte Low Cost Geräte da dürften einfache Kopfhörer drunter fallen.

Ach so das was teilweise auf 1 Jahr runtergeschraubt wird ist die Herstellergarantie, die Händlergewährleistung ist Europaweit auf 2 Jahre festgelegt, die 6 Monate Beweislastumkehr stimmt soweit.

Nur ist es für Kunden sehr schwer zu Beweisen das Fehler von Anfang an da waren wenn sie erst nach 8 Monaten z.b. reklamieren kommen.

Aber wie gesagt im Normalfall ist das alles kein Problem, es sei denn das der Kunde sich unverschämt und vorlaut verhällt, denn wie sagt das Sprichwort, "wie es in den Wald hineinschallt so schallt es herraus", oder auch "der Ton macht die Musik".

Also auch im berechtigten Reklamationsfall trotz verständlicher säuernis immer schön sachlich bleiben und nicht rumpöbeln, dann klappts auch mit der Reklamation.


Grüße McPoldy,

19 Jahre Berufserfahrung im Elektronikhandel

Signatur ??,ich glaub sowas hab ich nicht,dafür kann ich ganz gut Smileys,