Solange du noch für den Studiengang berechtigt bist, d.h. dass du nicht von der FH gehst, weil du den Studiengang versaut hast, sollte das eigentlich kein Problem sein. Aber am besten ist du fragst direkt an der Uni bei der Studienberatung oder im I-Amt nach, dann hast du zumindest eine Absicherung.