Die Beweislast liegt bei denen und falls du reagieren willst, teil denen lediglich mit, dass du der Forderung widersprichst und sie diese folglich nicht anmahnen dürfen. Außerdem solltest du den Mailverkehr mit denen auf jeden Fall speichern, falls die irgendwann doch mal ein Inkassobüro einschalten solltest. Und vielleicht noch schreiben, dass die Widerrufsfrist erst ab dem Zeitpunkt gilt, zu dem man auf sein Widerrufsrecht hingewiesen wurde. Da auf deren Seite wahrscheinlich nichts davon steht (da würde ich aber sicherheitshalber nachsehen), kannst du sehr wohl davon Gebrauch machen. Des Weiteren kannst du schreiben, dass du den Vertrag nicht abgeschlossen hast und du bei weiteren Mahnungen/Rechnungen deinen Rechtsanwalt einschalten sowie bei der Polizei zwecks Anzeigen wegen Betruges vorstellig wirst. Verbraucher haben auch Rechte!