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Alt 03.02.08, 15:44:46
ze
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Admin a.d.
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Schön wäre, wenn man das einfach als eine Art Ordnungswidrigkeit behandeln könnte. Das geht natürlich nicht, weil ja der geschädigte eine juristische oder Privatperson ist. Was wir hier in der Schweiz aber haben bei Falschparken würde gehen. Wenn man auf Privatgrund parkt, dann kommt immer ein "40 Franken oder es gibt ne Strafanzeige" Fetzen an die Windschutzscheibe. Sowas fände ich am sinnvollsten bei privatem Raubkopieren. Dazu noch irgendein ein Auslöser wann es "gewerbsmässig" ist, oder potentiell schlimmere Folgen bei Wiederholungstätern.

Sehe überhaupt nicht warum die sozialen Probleme dieses Landes über gratis Musikverteilen gelöst werden sollten. Siehe Ripchip seine Zigarettenanalogie.

gruss, ze

Rentner