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13.02.12 16:15:21
Timbo
Kino.to: Klagewelle gegen Nutzer in Vorbereitung

Es ist die Nachricht, vor der Millionen User der illegalen Streaming-Plattform Kino.to gezittert haben: Die Staatsanwaltschaft Dresden hat offenbar unzählige Nutzerdaten und bereitet nun Klagen wegen Verstößen gegen das Urheberrecht vor.

Zwar betonten die Betreiber von Kino.to als die Seite noch online war ständig, dass sie keine Nutzerdaten speichern, doch das war offenbar nur die halbe Wahrheit. Während Gelegenheitsnutzer von Kino.to wohl tatsächlich davon ausgehen können, dass entsprechende Verbindungsdaten nicht gespeichert wurden, geht es den Premium-Nutzern jetzt anscheinend an den Kragen. Wie der Focus berichtet, ist die Generalstaatsanwaltschaft Dresden im Besitz der Bezahldaten dieser Kunden.

Premium-User von Kino.to bezahlten per PayPal dafür, beim Ansehen der Streams nicht durch Werbe-Unterbrechungen belästigt zu werden. Da ein Richter des Amtsgerichts Leipzig in einem der Kino.to-Verfahren bereits Ende letzten Jahres feststellte, dass das Ansehen illegaler Streams "dem Grunde nach" einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstelle, will die Staatsanwaltschaft Dresden nun mit den beschlagnahmten Nutzer-Daten aktiv werden.

Juristische Streitfrage: Ist das Ansehen von Streams strafbar?

Rechtlich eindeutig ist die Situation dabei allerdings noch längst nicht. Unter Juristen herrscht nach wie vor kein Konsens darüber, ob es beim Betrachten eines Streams zu einer unrechtmäßigen Vervielfältigung des urheberrechtlich geschützten Werkes kommt. Die Rechtsabteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) vertritt eine eindeutige Position: "Im Verlauf des Streaming-Vorgangs bei Filmen über das Internet erfolgen diverse Speicherungen. Auf dem Endgerät des Nutzers erfolgt stets eine vorübergehende Speicherung. Sie wird durch den Nutzer ausgelöst und liegt in seinem Machtbereich. [...] Das ist rechtlich eine Kopie. Eine Kopie von einer illegalen Vorlage - worum es sich bei den Filmen über kino.to regelmäßig gehandelt hat – ist selbst auch immer illegal. Die Nutzung von illegalen Streams über illegale Portale wie kino.to ist somit selbst illegal."

Anders sieht dies beispielsweise der auf Internet-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke: "Normalerweise wird bei solchen Diensten keine Kopie eines Werkes angefertigt. Damit findet auch keine Handlung statt, die im Sinne des Urheberrechts relevant wäre. Um allerdings überhaupt erst die technische Abspielbarkeit zu ermöglichen, werden Teile eines Films im so genannten RAM des Computers gepuffert. Umstritten ist nun, ob diese winzige Kopie, die nur aus technischen Gründen erfolgt, schon eine Verletzung des Urheberrechts darstellen kann. Ich bin der Ansicht, dass das nicht der Fall ist."

Vorladungen und Hausdurchsuchungen befürchtet

Rechtsanwalt Udo Vetter von lawblog.de befürchtet, dass die Strafverfolgungsbehörden im Fall der Kino.to-Premium-Nutzer versuchen werden, den Beschuldigen schnelle Geständnisse zu entlocken, um so einer komplizierten Beweislage zu entgehen. Denn allein eine Überweisung an Kino.to stellt keinesfalls einen Straftatbestand dar – es muss darüber hinaus mindestens noch nachgewiesen werden, dass der Nutzer anschließend tatsächlich auch möglicherweise illegale Streams konsumierte. Vetter rät Betroffenen daher, im Falle einer polizeilichen Vorladung dringend einen Anwalt vorzuschicken, statt sich unter Umständen unwissentlich bei einer Aussage selbst zu belassen.

Zudem ist Vetter, der es für möglich hält, dass die Polizei im Rahmen ihrer Ermittlungen auch Hausdurchsuchungen bei Kino.to-Nutzern durchführt, zuversichtlich, dass in der Angelegenheit noch nicht das letzte Wort gesprochen ist: "Sollte es tatsächlich zu hunderten, wenn nicht sogar tausenden Durchsuchungen kommen, wage ich eine Prognose: Die Sache wird für die Ermittler zum Desaster. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass sich das Anschauen von Streams in letzter Instanz als nicht strafbar erweist. Den Scherbenhaufen müsste man dann erst mal zusammenkehren." (cel)

http://www.chip.de/news/Kino.to-Klag..._54570910.html
12.07.11 14:33:55
Kopfnicker
warum werden solche fanatischen Geldgeier-Organisationen unterstützt vom Staat und Politik
Man tut ja fast so, als ob die GVU den Internetnutzern ihre Filme geklaut hätte und nun Geld dafür verlangt...
12.07.11 13:53:26
Timbo
Kino.to scheint quicklebendig

Kino.to: Vor einem Monat abgeklemmt, nun in abgewandelter Form zurück

Der Kampf gegen illegale Streaming-Portale gleicht der Bekämpfung der Hydra: Kaum ist ein Angebot gesperrt, ist ein anderes online. Jetzt ist offenbar sogar Kino.to, vor einem Monat mit großem Polizeiaufgebot dichtgemacht, wieder zurück.
Info

Köln - Mehrere Betreiber des Raubkopie-Verzeichnisses Kino.to befinden sich noch in Untersuchungshaft - doch offenbar sind Sympathisanten und einige der Betreiber weiterhin aktiv, auch wenn die Behörden die Seite vor Monatsfrist stilllegten . Nicht damit genug, dass schon in der Vergangenheit eine ganze Reihe ähnlicher Angebote zum Bezug von illegalem Filmmaterial existierten , nun gibt es einen neuen Ableger. Der unterscheidet sich vom abgeklemmten Original nur wenig und firmiert seit Montag unter einem leicht abgewandelten Namen.

Dessen Macher verhöhnen Behörden, Rechteinhaber und die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) gleich auf der Startseite: "Liebe GVU, Filmindustrie und Staat: Denkt ihr wirklich ihr könnt uns stoppen nur weil ihr haufenweise Geld habt?" Dann gibt es Lob und Dank, an "die Leute da draußen, Fans und besonders Anonymous". Ob das nun bedeutet, dass die ominöse Hackertruppe tatkräftig bei der Neuauflage ausgeholfen hat oder sich die Betreiber nur mit einem klangvollen Namen schmücken wollen, ist unklar.

Ansonsten scheint alles beim alten zu sein. Wie beim Vorgänger werden aktuelle Serien, Dokumentationen und Filme via Stream angeboten. Einzelne Streifen können auch heruntergeladen werden. Da der neueste Streich des Kino.to-Teams erst einen Tag alt ist, gibt es von offizieller Seite noch keine Stellungnahme. Weder von Ermittlungsbehörden noch von der GVU ist bislang eine Äußerung bekannt.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...773835,00.html
12.07.11 10:08:00
kamikazemodder ahaha, gerade in 'nem anderen Forum gelesen, dass die Seite mit neuer Adresse wieder online ist.
Was ein Begrüßungstext:

Hallo liebe Fans, Filmfreunde und GVU:
Eure lieblings Online-Stream Webseite ist zurück als KinoX.to!

Das legendäre Online-Stream-Portal Kino.to war eine der Lieblingsseiten vieler deutscher und ausländischer Internetnutzer, die es satt hatten viel Geld für überteuerte Kinovorstellungen und verspätete Serien-DVD-Releases auszugeben.

Liebe GVU, Filmindustrie und Staat: Denkt ihr wirklich ihr könnt uns stoppen nur weil ihr haufenweise Geld habt?
Wie kann es sein, dass harmlose Webseitenbetreiber auf eine Stufe mit Mördern und Vergewaltigern gestellt werden?
Merkt ihr überhaupt noch was in eurem Wahn? Für was finanzieren wir euch jeden Monat? Damit ihr uns verarscht?!

Was ist aus diesem Land geworden? Wo ist unsere Freiheit hin?
Und warum werden solche fanatischen Geldgeier-Organisationen unterstützt vom Staat und Politik?!

Wir wollen euch nicht. Das Internet will euch nicht. Keiner will euch.
Alles was wir wollen ist Freiheit und das für JEDEN!
Danke an all die Leute da draussen, Fans und besonders Anonymous. Gemeinsam sind wir Stark!

PS: Macht euch keine Sorgen, wir haben nie Daten gespeichert und werden es auch weiterhin nicht tun.

Legends may sleep, but they never die.

Euer KinoX.to Team
12.06.11 16:00:38
Dartz4 Ein wenig Wahrheit steckt drin:
So holen Sie sich das kino.to-Erlebnis zurück
  1. Gehen Sie in eins dieser echten Kinos und beachten folgende Dinge:
  2. Fernglas mitbringen und verkehrt herum durchschauen (für die richtige Bildgröße)
  3. Omas schmutzige und zerkratzte Hornbrille aufsetzen (für die gewohnte Bildqualität)
  4. Rechts Ohropax und links Opas Hörgerät auf voller Lautstärke einstöpseln (für den optimalen Sound)
  5. Während der Vorstellung Bomben- oder Feueralarm auslösen (für die üblichen Nachladezeiten)
  6. Neben eine kränkliche und hustende Personen setzen (um weiterhin Angst vor einem Virus haben zu können)
titanic-magain.de
12.06.11 15:25:40
Timbo
Kino.to: GVU will Nutzer verfolgen und bestrafen

Die Abschaltung der berüchtigten Filme-Website Kino.to hat vergangene Woche hohe Wellen geschlagen. Der spektakuläre Coup scheint der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) jedoch nicht weit genug zu gehen - nach den Betreibern des Portals nimmt sie jetzt auch die Nutzer ins Visier.

In einem Blog-Eintrag legt GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy dar, warum sich seiner Rechtsauffassung nach jeder strafbar gemacht hat, der einen Film bei Kino.to angesehen hat. Da es sich bei Kino.to um ein Streaming-Angebot handelte, ist die rechtliche Situation nicht unumstritten. Während es keinen Zweifel darüber gibt, dass es illegal ist, eine nicht-autorisierte Kopie von einem urheberrechtlich geschützten Werk anzufertigen, streiten Juristen bislang darüber, ob das Ansehen eines Streams auch schon mit der Anfertigung einer Kopie gleichzustellen sei.

Die GVU hat dazu eine recht eindeutige Meinung: "Im Verlauf des Streaming-Vorgangs bei Filmen über das Internet erfolgen diverse Speicherungen. Auf dem Endgerät des Nutzers erfolgt stets eine vorübergehende Speicherung. Sie wird durch den Nutzer ausgelöst und liegt in seinem Machtbereich. [...] Das ist rechtlich eine Kopie. Eine Kopie von einer illegalen Vorlage - worum es sich bei den Filmen über kino.to regelmäßig gehandelt hat – ist selbst auch immer illegal. Die Nutzung von illegalen Streams über illegale Portale wie kino.to ist somit selbst illegal."

Dementsprechend deutlich sieht die GVU auch die Konsequenzen für die Nutzer: Sie droht zivil- und strafrechtliche Verfahren mit Geldbußen, Schadensersatzforderungen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren an.

Bislang ist aber noch völlig unklar, ob die Rechtsauffassung der GVU auch von den Gerichten geteilt wird. Wie bereits erwähnt herrscht in diesem Punkt unter Juristen Uneinigkeit und eine höchstrichterliche Entscheidung steht bislang noch aus. Sollte die GVU ihren Kurs jedoch weiterverfolgen, könnte diese Entscheidung schon bald provoziert werden - falls nach der Auswertungen der Logfiles der Kino.to-Server tatsächlich über die eventuell gespeicherten IP-Adressen die Nutzer des Portals ermittelt werden können. (cel)

http://www.chip.de/news/Kino.to-GVU-..._49724949.html
11.06.11 09:49:06
Reborn http://www.der-postillon.com/2011/06...onen-user.html
09.06.11 20:03:39
blue
Zitat von Aragorn
klar ist das strafbar was du und alle anderen gemacht haben, aber die Justiz wird kaum den Aufwand betreiben um alle zu finden bzw. zu identifizieren, wer soll denn das bitte zahlen , evtl. ein paar Prozesse gegen einzelne zur Abschreckung
höchstens kann es sein dass einige ne Mahnung mit Schadensersatzforderung bekommen von vielleicht 100-200 €
aber hoffentlich lernst du was draus und gehst nimmer auf solche Mistseiten
Naja ...

golem.de - Video: Christian Solmecke - Kino.to-Stream legal
09.06.11 17:18:13
eXpecT nennt mir mal andere gute seite pls

ich hab kein geld !!!
09.06.11 16:39:46
Aragorn klar ist das strafbar was du und alle anderen gemacht haben, aber die Justiz wird kaum den Aufwand betreiben um alle zu finden bzw. zu identifizieren, wer soll denn das bitte zahlen , evtl. ein paar Prozesse gegen einzelne zur Abschreckung

höchstens kann es sein dass einige ne Mahnung mit Schadensersatzforderung bekommen von vielleicht 100-200 €

aber hoffentlich lernst du was draus und gehst nimmer auf solche Mistseiten
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